*Musik* Liebe
Angehörige der FAU liebe Studis meine sehr verehrten Damen und Herren ich freue mich sehr dass Professor Dr. Hans Kudlich
der Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht Strafprozessrecht und Rechtsphilosophie
an unserer FAU heute sich die Zeit nimmt mit mir über
rechtliche Aspekte der Corona Pandemie und des Shut downs
zu sprechen Lieber Hans herzlich willkommen wie geht es dir ? Hallo lieber Achim mir
geht es soweit gut ich freue mich dich zu sehen Prime ich sehe du bist im
Büro das heißt du bist schon im digitalen Semester angekommen und betreust
deine Studierenden vom Monitor aus Genau also die erste Vorlesung startet morgen
aber wir haben natürlich jetzt in den letzten Wochen schon einiges
vor produziert sozusagen weil es auch für uns alle eine Umstellung ist aber wir sind glaube ich auf einem gutem
Weg Spannender Tag lieber Hans eine Frage kennt das
BGB überhaupt Pandemien ? Ich
bin zwar kein Zivilrechtler bin mir aber sehr sicher dass das BGB genauso wie das Strafgesetzbuch den
Begriff Pandemie nicht kennt Das liegt daran dass wir in
unseren Begrifflichkeiten etwas höhere Abstraktionsebenen haben also wir überlegen uns
zum Beispiel wenn es eine Vorschrift gibt gegen Körperverletzung ob das Anhusten eines
Kranken also durch den Kranken vielmehr eine Straftat sein könnte
aber wir haben jetzt den Begriff und das spezielle Phänomen Corona oder Pandemie nicht
in den Gesetzestexten Es gibt eine ganz interessante Ausnahme in
meinem Bereich man hat tatsächlich ganz kurzfristig eine einjährige Sonderregelungen geschaffen
dass die Pause zwischen verschiedenen Verhandlungstagen bei Straf Verhandlungen länger
sein dafür aufgrund von Corona Schutzmaßnahmen und ansonsten sind
aber natürlich Pandemien eine spezielle Domäne des Infektionsschutz Rechts Was
genau regelt das Infektions Schutzrecht ? Also wir haben
ein deutsches Infektionsschutzgesetz und wir haben in den Bundesländern verschiedene Rechtsgrundlagen
die das ergänzen und hier wird also alles geregelt im Zusammenhang mit ansteckenden
Krankheiten das geht also von der Frage der Zuständigkeit Was macht das Gesundheitsamt ?
Was macht das Robert-Koch-Institut ? über die Frage von Meldepflichten von
Statistiken die geführt werden bis hin eben auch das ist ja etwas was
momentan sehr stark diskutiert wird irgendwelche Sicherungsmaßnahmen die
angeordnet werden können Schutzmaßnahmen die angeordnet werden können Bund und
Länder haben ja sehr weitreichende Einschränkungen verabschiedet und
unser tägliches Leben ist dadurch sehr stark eingeschränkt und die Bürgerinnen und
Bürger beginnen auch sich dagegen zu wehren so haben einige schon
geklagt weil Abschlussprüfungen verschoben wurden weil Läden geschlossen
wurden oder weil eine Geburtstagsfeier im größeren Rahmen
nicht möglich ist Wie weit darf der Staat denn eigentlich in
das Leben der Bürger eingreifen zu Zeiten von Corona ?
Also im Grunde muss man 2 Fragen unterscheiden zum einen Was
ist rein technisch von diesen Gesetzen überhaupt vorgesehen ? Da gibt
es auch eine Diskussion ob nicht das Infektionsschutzrecht eigentlich ursprünglich mehr
Maßnahmen vor Augen hatte die sich an die Infizierten gerichtet haben also zu
sagen ihr müsst zu Hause bleiben und nicht alle anderen müssen auch zu Hause bleiben und selbst
wenn man sagt technisch kann das gemacht werden dann ist natürlich immer hier auch die Verhältnismäßigkeit zu
beachten Was bedeutet das ? Das bedeutet der Staat nach sozusagen nicht mit Kanonen
auf Spatzen schießen und das ist jetzt natürlich in der Situation hier sehr schwierig weil wir nicht genau
wissen Ist das jetzt ein Spatz oder ist das doch um in der Metapher zu bleiben der Vogel Roch
? Also durch diese Ungewissheit des Gefahrenpotenzials und
der Ausbreitung und so weiter ist das natürlich schwer zu beantworten aber ich denke solange die
Presenters
Zugänglich über
Offener Zugang
Dauer
00:12:32 Min
Aufnahmedatum
2020-04-20
Hochgeladen am
2020-04-20 19:20:29
Sprache
de-DE
Prof. Dr. Hans Kudlich, Jurist und Leiter des Lehrstuhls für Strafrecht, Strafprozessrecht und Rechtsphilosophie an der FAU, erläutert im Interview mit Professor Hornegger, wie das deutsche Recht auf Ausnahmesituationen wie die Corona-Pandemie vorbereitet ist und welche rechtlichen Folgen die Schutzmaßnahmen auf unseren Alltag haben.
- Kennt das BGB Pandemien? Wie ist das deutsche Rechtssystem auf Covid 19 und seine Folgen vorbereitet? (1:02)
- Das Infektionsschutzrecht. Was ist das und was regelt es? (2:05)
- Wie weit ist zu weit? Wie tief dürfen Bund und Länder zum Schutz vor dem Corona-Virus in das Leben ihrer Bürgerinnen und Bürger eingreifen? (2:42)
- Nur ein Kavaliersdelikt? Drohen Strafen bei Verstößen gegen Corona-Reglungen? (4:38)
- Hilfe, ich habe eine neue Studentenwohnung, kann sie aber nicht beziehen, weil ich nicht reisen darf! Was sagt das Mietrecht? (6:23)
- Konzert abgesagt, Urlaubsreise gestrichen? Welche Rechte haben Verbraucher in Zeiten von Reisebeschränkungen und Großveranstaltungsverboten? (8:16)
- Pandemien und deutsches Recht. Wo hat das Rechtssystem Nachholbedarf? Brauchen wir neue Gesetze? (10:03)
Unter https://www.fau.info/corona informiert die FAU über die aktuell wichtigsten Fragen rund um das Coronavirus (SARS-CoV-2) und seine Auswirkungen auf den Universitätsbetrieb.